Der erste Behandlungstermin
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte, für Ihre Physiotherapie bei uns, zusammengefasst, damit Ihre Therapie reibungslos ablaufen kann.
Terminvereinbarungen
Montag – Freitag von 7:00 – 19:00 Uhr unter der Telefonnummer: 04131-2278970.
Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir gerade nicht an das Telefon gehen können, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Selbstverständlich können Sie uns über unser Kontaktformular oder über unsere E-Mail Adresse kontakt@physiotherapie-hanseviertel.de schrieben.
Terminabsagen
Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Sie deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen sollte. Die freiwerdenden Termine können dann an Akutpatienten vergeben werden. Terminabsagen außerhalb der Öffnungszeiten können auf den Anrufbeantworter gesprochen oder per E-Mail hinterlassen werden.
Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
Ihre Heilmittelverordnung (Rezept von Ihrem Arzt)
- Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
- Ihren Terminplaner
- Ein großes Handtuch
Bitte kommen Sie rechtzeitig zu ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen. Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühst möglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten
Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.
Rezeptprüfung
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Die ausgestellte Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss mit der Behandlung begonnen worden sein. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.
Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
- 10,00 Euro pro Verordnung
- + 10% des gesamten Behandlungspreises
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Zusatzleistungen
Informationen für Privatpatienten
Honorarvereinbarung
Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen. Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif. Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.
Preise für Privatpatienten
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubender Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3.